Betriebliche Investitionsförderung in strukturschwachen Landesteilen
In strukturschwachen Landesteilen, soweit diese nicht bereits zum Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gehören, gewährt das Land Hessen - in den Vorranggebieten nach RWB-EFRE des Europäischen Strukturfonds auch mit Beteiligung der EU – für gewerbliche Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen Zuschüsse bis zu 10% bzw. 20%. Zu den EFRE Vorranggebieten in Hessen zählen – neben den Regierungspräsidien Kassel und Gießen – der Odenwaldkreis sowie Teile der Landkreise Bergstraße und Darmstadt-Dieburg.
Zur Größeneinstufung der Unternehmen.
Auskünfte erteilt die
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) in Kassel
Wilhelmsstr. 2
34117 Kassel
0561/72899-0.