Insolvenz oder Stilllegung
06.11.2011 10:55
Ausbildungsbetriebe, die einen Jugendlichen, der seinen Ausbildungsplatz durch Insolvenz oder Stilllegung verloren hat, aufnehmen und die begonnene Ausbildung fortsetzen, können Zuschüsse zu der tariflich zu leistenden monatlichen Ausbildungsvergütung ab Beginn der Anschlussausbildung für die Dauer von höchstens 6 Monaten erhalten.
Nähere Auskünfte erteilt das
Regierungspräsidium in Kassel
Frau Fischer, 0561/106-3424.