Investitionen für betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen in Unternehmen und Hochschulen
Um die Beschäftigungsmöglichkeiten für Erwerbspersonen mit betreuungsbedürftigen Kindern zu verbessern und so dem Mangel an qualifiziertem Personal, der sich aus demografischen Gründen tendenziell verstärken wird entgegenzuwirken, ist die Förderung von Investitionen einzelner Unternehmen oder mehrere Unternehmen gemeinsam in betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen sowie die Förderung von Investitionen in betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen von Hochschulen vorgesehen.
Gefördert werden -die erstmaligen Bau-, Umbau- und Ausstattungsinvestitionen in die Räumlichkeiten. Laufende Betriebskosten sind nicht förderfähig.
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Hochschulen.
Auskünfte erteilt die
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen,
Wilhelmsstraße 2, 34117 Kassel
Tel.: 0561 / 72899-0.
Ausschreibung vom 19. Mai 2009: „Förderung betrieblicher Kinderbetreuungseinrichtungen - Investitionsförderung aus Mitteln des EFRE“.
https://www.wirtschaft.hessen.de/irj/HMWVL_Internet?cid=615142dab9f20c614f1d0f4fecad40a3