Regionalmarketing (inkl. touristisches Marketing)
Gefördert werden Marketingaktionen zur Verbesserung des regionalen Standortimages allgemein, zur Verbreitung von Standortinformationen, zur Ansiedlungswerbung und Marketingaktionen im Zusammenhang mit dem Aufbau regionaler Innovationscluster. Touristische Marketingmaßnahmen mit neuartigem und aktivierendem Charakter für touristische Destinationen
Förderfähig sind Ausgaben für Konzeptionierung, Ausgaben für Anzeigen und Werbespots, Ausgaben für die Herstellung von Informationsmaterialien, Ausgaben für Präsentationen in elektronischer Form (Internet), Ausgaben für Veranstaltungen zur Profilierung der Region und zur Bildung regionaler Netzwerke sowie zusätzliche projektbezogene Personalkosten.
Antragsberechtigt sind organisierte Regionalforen, Landkreise, mehrere Landkreise gemeinsam oder kommunale Zusammenschlüsse und Wirtschaftsförderungsgesellschaften. Natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
Auskünfte erteilt die
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen,
Wilhelmsstraße 2, 34117 Kassel
Tel.: 0561 / 72899-0.
https://www.wirtschaft.hessen.de/irj/HMWVL_Internet?cid=615142dab9f20c614f1d0f4fecad40a3
Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung, Teil II Einzelbestimmungen, Nr. 4 Infrastrukturen für die Ansiedlung und Entwicklung von Unternehmen.